AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen von mulitoDJs gelten gegenüber allen Vertragspartnern. Der Vertragsgegenstand ergibt sich aus dem Vertrag selbst bzw. dessen Anlagen.

 

§ 1 Allgemeines

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Sie gelten für alle einmaligen und fortlaufenden Leistungen von mulitoDJs und dessen Rechtsnachfolgern im Rahmen der Geschäftstätigkeit.

2. Mit der ersten schriftlichen Fixierung des Vertrages von mulitoDJs gelten diese Bedingungen als angekommen. Der Vertragspartner bestätigt mit seiner Unterschrift eindeutig, von diesen Geschäftsbedingungen Kenntnis genommen zu haben und erkennt diese damit voll an.

3. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt.

4. Die Mitarbeiter von mulitoDJs sind nicht berechtigt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder schriftliche Zusicherungen zu geben, die über den eigentlichen Vertrag hinausgehen.

5. Es gelten die AGB in der Fassung zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.

6. mulitoDJs ist zu Änderungen technischer Angaben/Eigenheiten von Artikeln, Leistungen oder des Programmangebots berechtigt. mulitoDJs wird diese Änderungen nur aus triftigen Gründen Durchführen, insbesondere ohne die Änderung die Durchführung der Veranstaltung gefährdet oder unmöglich wäre. Wird durch die Änderung das vertragliche Gleichgewicht der Vertragsparteien erheblich gestört, so unterbleibt die Änderung.

 

§ 2 Zustandekommen des Vertrages

1. Die Angebote von mulitoDJs sind, sofern schriftlich nichts anderes vereinbart wurde, stets unverbindlich und freibleibend.

2. Der Kunde erhält vorab ein unverbindliches Angebot per E-Mail, Post oder Fax zugesendet. Alle Verträge kommen erst dann zustande, wenn der Kunde die ihm durch mulitoDJs übermittelte Auftragsbestätigung unterzeichnet, bestätigt und zurücksendet. Der Rückerhalt der Auftragsbestätigung wird stets von mulitoDJs bestätigt.

3. Die Preise für Leistungen von mulitoDJs ergeben sich aus der Auftragsbestätigung.

 

§ 3 Widerrufsrecht für Verbraucher / Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (mulitoDJs, Mittelstädter Straße 38, 72658 Bempflingen, Telefon: 07123 3071400, Mail: kontakt@mulito.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des  Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der  Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zu Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

 

§ 4 Veranstaltungs-, Buchungs- und DJ- Servicebedingungen

1. Anfahrt

Der Veranstalter sorgt für eine direkte Zufahrt zur Veranstaltungslokation und einen kostenlosen DJ Parkplatz am Veranstaltungsort, der sich in nächstmöglicher Entfernung zum Eingang befindet. Er kümmert sich um evtl. anfallende Zufahrtsgenehmigungen (z.B.: Fußgängerzonen, Privatstraßen oder öffentlich gesperrte Zufahrtsstraßen). Der Veranstalter haftet alleine für nicht eingeholte Genehmigungen und die dadurch verursachten Kosten.

2. Anmeldung der Veranstaltung

Der Veranstalter ist verpflichtet sämtliche Genehmigungen und Anmeldungen (z.B.: GEMA) einzuholen und gegebenenfalls eine Veranstaltungsversicherung abzuschließen. Die Kosten hierfür sind durch ihn selbst zu tragen. Er hat zudem dafür Sorge zu tragen, dass der Veranstaltungsdurchführung keinerlei bau- und feuerpolizeilichen Auflagen entgegenstehen. Etwaige diesbezügliche Genehmigungen hat der Kunde zum Schutz der Veranstaltung auf seine Kosten einzuholen. Polizeistundenverkürzungen gehen zu Lasten des Veranstalters. Fehlt wissentlich oder unwissentlich eine notwendige Anmeldung oder Genehmigung, ist der Veranstalter gegenüber dem DJ in voller Höhe schadenersatzpflichtig, sofern der DJ dafür von dritter Seite belangt wird.

3. Auf- und Abbau

Der Aufbau der Anlagen erfolgt je nach Anforderung an die Veranstaltung. Eventuell zugesagte Aufbautermine sind unverbindlich. Für Verzögerungen des Aufbaus ist mulitoDJs nicht verantwortlich, wenn dies auf eine Ursache zurückzuführen ist, die mulitoDJs nicht zu vertreten hat. Der Veranstalter hat bei Schwierigkeiten bei der Erreichung des Veranstaltungsraumes für kostenlose Helfer zum Be- und Entladen zu sorgen. Der Veranstalter bzw. Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass die Geräte und Anlagen, wenn Mitarbeiter von mulitoDJs nicht anwesend sind, entweder eingeschlossen oder bewacht werden und das an ihnen nichts verändert wird.

4. Verpflegung

Dem DJ bzw. dem mulitoDJs-Team stehen am Veranstaltungstag bzw. -abend alkoholfreie Getränke sowie Essen in einem angemessenen Rahmen frei zur Verfügung.

5. Stornierung

Die Stornierung eines Auftrages hat in schriftlicher Form zu erfolgen. Bei Vertragsrücktritt / Stornierung / Terminabsage ab 90 Tage vor Veranstaltungsdatum gilt für den Auftraggeber / Veranstalter eine zu leistende Abstandszahlung in folgender Höhe:

bis 60 Tage vor der Veranstaltung: 50 % der vereinbarten Auftragsgesamtsumme / Gage

bis 35 Tage vor der Veranstaltung: 75 % der vereinbarten Auftragsgesamtsumme / Gage

bis 14 Tage vor der Veranstaltung: 100 % der vereinbarten Auftragsgesamtsumme / Gage

Ab 90 Tage vor Veranstaltungsdatum fällt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30,00 Euro brutto an. Dem Auftragnehmer bzw. Kunde ist es gestattet nachzuweisen, dass ein Schaden nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist. Das Recht eines Verbrauchers bei Fernabsatzverträgen (14-tägiges Widerrufsrecht) bleibt davon unberührt.

6. Angebote und Spielzeit

Alle Angebote sind, soweit nicht anders angegeben, Festpreise und soweit nicht anders vereinbart inklusive Ton- und Lichtanlage (sofern die örtlichen Gegebenheiten eine Aufstellung der Lichtanlage nicht ermöglichen, kann diese verkleinert oder ganz weggelassen werden), Auf- und Abbau und einem DJ mit einer vertraglich festgelegten Spielzeit. Sollte nicht explizit etwas anderes vereinbart sein, verlängert der DJ nach dieser Spielzeit so lange, bis er vom Auftraggeber informiert wird zur nächsten halben bzw. vollen Stunde aufzuhören. Die Preise je weiterer halben bzw. vollen Stunde richten sich nach unserer Preisliste.

7. Sonstiges

Der Veranstalter hat für ausreichenden Platz zum Aufstellen der Licht- und Tonanlagen zu sorgen, der Arbeitsplatz der Mitarbeiter von mulitoDJs sollte ausreichend belüftet sein sowie eine angemessene übliche Raumtemperatur haben. Ein abschließbarer Raum zum Unterbringen verschiedener Materialien sollte zur Verfügung stehen. Des Weiteren ist ein Tisch bzw. mehrere Tische mit den minimalen Maßen von 150 cm (Breite) x 0,70 cm (Tiefe) x 0,74 cm (Höhe) zur Verfügung zu stellen. Je nach gebuchten Licht- und Tonpaket, muss mindestens ein separat abgesicherter 220V Stromanschluss mit ausreichendem Querschnitt vorhanden sein. Bei erweiterter Veranstaltungstechnik hat der Veranstalter für einen ausreichenden Stromanschluss von 16, 32 A CEE oder mehr zu sorgen bzw. dies mit mulitoDJs vorab zu besprechen. Die Stromkosten, welche durch den Energieverbrauch von den Geräten und Anlagen verursacht werden, sind vom Kunden bzw. Auftraggeber zu tragen.

 

§ 5 Vermietungsbedingungen

1. Allgemeines: Die Mietgeräte und das Zubehör werden zu Benutzung überlassen, eine Weitervermietung ist nur nach Absprache erlaubt. Die Mietdauer beträgt, wenn nicht anders vereinbart, mindestens 24 Stunden und verlängert sich automatisch um weitere 24 Stunden, wenn die Mietobjekte nicht am vereinbarten Ort und zur vereinbarten Zeit bei mulitoDJs eintreffen. Die Mietdauer beginnt mit der Übergabe des Mietobjektes an den Mieter und endet bei der vollständigen Rückgabe des Mietobjektes an mulitoDJs. mulitoDJs ist berechtigt, vom Mieter eine Kaution in Form von Bargeld in Höhe des Neuwertes des Mietobjektes zu verlangen. Der Mietpreis beinhaltet keine Versicherung, der Mieter haftet für alle aufkommenden Schäden, sowie für Diebstahl, Zerstörung und falsche Bedienung durch sich oder Dritte. Bei defektem Leuchtmittel wird dem Mieter der Lampenkaufpreis in Rechnung gestellt. Defekte Leuchtmittel sind bei Rückgabe zu melden. Der Mieter hat die Möglichkeit, vor der Entgegennahme der Mietsache diese zu überprüfen. Mit rügeloser Entgegennahme der Mietsache durch den Mieter gilt der einwandfreie und zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand als bestätigt. Bei Ende der vereinbarten Mietzeit hat der Mieter, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart, die Geräte zurückzugeben. Der Mietpreis ist spätestens am Rückgabetermin zu bezahlen. Kosten, die durch zu späte Rückgabe des Gerätes entstehen, hat der Mieter zu tragen. Bei Fehlfunktion oder Ausfall einzelner ausgeliehener Geräte, muss dies dem Vermieter unverzüglich mitgeteilt werden. Der Mieter hat für dieses Gerät sodann keine Mietgebühr zu bezahlen. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Das Mindestalter für die Anmietung beträgt 18 Jahre, bei Personen unter 18 muss ein Erziehungsberechtigter die Verantwortung übernehmen.

2. Benutzung und Handhabung: Die Benutzung von veranstaltungstechnischen Geräten erfordern vom Benutzer immer ein entsprechendes Fachwissen. Dies gilt besonders für Stromverteiler und Kabel, Bühnenfeuerwerk, Traversen, Lifte und Stative. Ohne das Fachwissen ist die Sicherheit der durchgeführten Veranstaltung nicht gewährleistet und es können Unfälle, Funktionsstörungen und Beschädigungen an den Geräten auftreten. Der Mieter hat das Mietobjekt nicht missbräuchlich zu benutzen und sich an die Anweisungen des Vermieters, an die Gebrauchsanweisungen und an die gesetzlichen Vorschriften zu halten. Der Mieter darf die angemieteten Geräte nur von qualifizierten und von, im Rahmen der Gesetze (z.B. Sprengstoffgesetz, Versammlungsstättenverordnung, etc.),  berechtigten Personen aufbauen und bedienen lassen. Für die Einhaltung aller Gesetze ist der Mieter in vollem Umfang verantwortlich. mulitoDJs ist berechtigt und der Mieter hat ihm dies zu ermöglichen, das Mietobjekt jederzeit am Einsatzort zu überprüfen. Stellt mulitoDJs fest, dass das Mietobjekt missbräuchlich genutzt wird, sind wir berechtigt, es auf Kosten des Mieters abzuholen, der Mietpreis wird dann in voller Höhe sofort zur Zahlung fällig. Der Mieter darf das Mietobjekt nicht öffnen, manipulieren, verändern, umgestalten,  justieren, verschmutzen und Kennnummern und Firmenzeichen beschädigen. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, welche durch eine falsche Benutzung entstehen.

3.Funktionsprüfung: Mit der Rücknahme des Mietobjektes bestätigt der Vermieter nicht, dies in einwandfreien Zustand zurück erhalten zu haben, sondern behält sich zu einem späteren Zeitpunkt eine eingehende Prüfung vor.

 

§ 6 Haftung

Ab dem Zeitpunkt des Abladens der Geräte und Anlagen bis zu deren Abbau durch mulitoDJs haftet der Veranstalter bzw. Auftraggeber für sämtliche während der Bereitstellungszeit entstehende Schäden an den Geräten und Anlagen und die Ausfallkosten, die mulitoDJs dadurch entstehen, sofern sie vom Veranstalter selbst oder Dritte (z.B. Gäste, Kinder, Mitarbeiter oder Tieren) verursacht wurden. Im Falle eines Schadens durch Dritte hat der Kunde die Personalien des Schädigers unverzüglich mitzuteilen Bei Verschmutzung der Geräte und Anlagen, sofern sie nicht durch den DJ selbst verursacht wurden, wird die Säuberung dem Veranstalter nachträglich in Rechnung gestellt. Ebenso haftet der Veranstalter in dem Zeitraum für Personenschäden an Mitarbeitern von mulitoDJs durch sein

Publikum/Gäste.

Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber mulitoDJs als auch gegenüber Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von mulitoDJs ausgeschlossen. mulitoDJs, wie auch ihre Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen haften auch nicht für entgangenen Gewinn und für indirekte Schäden, unabhängig davon, ob diese beim Kunden oder bei Dritten entstehen. Dies gilt allerdings nur, soweit sich nicht aus den folgenden Bestimmungen etwas anderes ergibt:

a. Die Haftung von mulitoDJs oder ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ist ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

b. Die Beschränkung gilt dann nicht, wenn wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für Umstände und äußere Einflüsse, die nicht durch mulitoDJs zu vertreten sind, sowie höhere Gewalt, welche die vertragliche Leistungen erheblich erschweren oder die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages zeitweilig behindern oder unmöglich machen, haftet mulitoDJs nicht. Jede Vertragspartei wird alles in ihren Kräften stehende unternehmen, was erforderlich und zumutbar ist, um das Ausmaß der Folgen zu mindern.

 

§ 7 Gerichtsstand/Schlussbestimmung

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile, sofern der Vertragspartner Unternehmer ist, Nürtingen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch bei grenzüberschreitendem Lieferverkehr.